Entgeltordnung
Benutzungsentgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Tettenborn
Der Vorstand des Förderverein Tettenborn hat in seiner Sitzung am 1. November 2016 die nachstehende Benutzungsentgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Tettenborn beschlossen:
Für die Benutzung der Räume des Dorfgemeinschaftshauses werden ab dem 01.01.2017 nachstehend aufgeführte Entgelte erhoben:
1. Tagesmiete / Kurzmiete | |
|
175 € / Tag einschl. MwSt. oder 30 € / Std. einschl. MwSt. |
|
150 € / Tag einschl. MwSt. oder 25 € / Std. einschl. MwSt. |
|
100 € / Tag einschl. MwSt. oder 20 € / Std. einschl. MwSt |
|
80 € / Tag einschl. MwSt. oder 15 € / Std. einschl. MwSt. |
|
60 € / Tag einschl. MwSt. oder 10 € / Std. einschl. MwSt. |
|
50 € / Tag einschl. MwSt. |
|
30 € / Tag einschl. MwSt. |
In allen Angeboten sind selbstverständlich die Küchen- und Toilettenbenutzung und die Nutzung von Geschirr, für 120 Personen, enthalten.
Die Stundensätze sind für Kurzveranstaltungen vorgesehen, i.d.R. bis 4 Stunden; darin ist ihre Zeit für Reinigung und Übergabe enthalten.
Enthalten ist bei Tagesmiete der Zeitraum bis 12.00 Uhr des Folgetages für Reinigung und Übergabe enthalten.
Weiter Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Nutzungsvertrag:
|
je verbrauchte Einheit Strom 0,30 € |
|
Die Reinigung der überlassenen Räume erfolgt in Eigenleistung. Bei der Reinigung durch den Förderverein werden gesonderte Reinigungskosten erhoben. In diesem Fall werden die Kosten je nach Zeitaufwand pro Std. 15,00 € / einschl. MwSt. auf den Nutzer umgelegt. |
|
Benutzung pro Tag 10,00 € |
|
je Garnitur max. 3 Tage (örtliche Vereine sind frei) 5,00 €
|
|
Wochenende (örtliche Vereine sind frei) 50,00 €
|
|
je Wochenende (örtliche Vereine sind frei) 30,00 € |
|
je Stuhl 1,00 € je Tisch 5,00 € |
In besonders Fällen kann von den vorstehenden Entgeltsätzen abgewichen werden.
Bei gewerblicher Nutzung der Räumlichkeiten kann eine Gebühr bis zur Höhe von 500,00 € erhoben werden.
Der vorstehende Benutzungsentgeltordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsentgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Tettenborn vom 01.04.2012 außer Kraft.
Bad Sachsa/Tettenborn, den 01.11.2016